Die Promotion bietet hervorragende Gelegenheit, sich nach dem intensiven und auch erschöpfenden Lernen für die erste (oder zweite) Staatsprüfung endlich einmal selbständig mit einem interessanten juristischen Thema eingehender zu beschäftigen. Mehr als in anderen Ausbildungsabschnitten erlaubt die Dissertation, der eigenen Neugier in einem selbstgewählten Kontext zu folgen und der Arbeit (in Aufbau, Stil und Schwerpunktsetzung) auch eine persönliche Note zu verleihen. Ich habe promoviert, weil ich mit der Aussicht auf einen attraktiven akademischen Grad das enge Korsett des Studienplans ablegen und etwas Eigenes auf die Beine stellen konnte.
2. Wann wussten Sie, dass Sie promovieren möchten?
Im Grundstudium gab es früher noch mehr als heute freiwillige Seminare, bei denen Interessierte sich selbst eines zahlreicher ausgeschriebener Themen zur Bearbeitung aussuchen konnten. Der besondere Reiz bestand darin, sich statt des üblichen passiven Lernkonsums einmal aktiv mit einer fachlichen Problematik auseinanderzusetzen und sich anschließend in der Gruppe lebendig darüber auszutauschen. Der Besuch solcher Seminare zeigte, dass es sehr herausfordernd und gewinnbringend ist, sich individueller als in Klausuren und Hausarbeiten mit größeren juristischen Zusammenhängen zu beschäftigen und eigene Gedanken anderen verständlich und nachlesbar zu machen. Schon damals konnte ich mir vorstellen, später auch zu promovieren. Die Gewissheit kam nach dem Examen, als auch die Rahmenbedingungen sich günstig erwiesen.
3. Wie haben Sie Thema und Betreuer für Ihre Dissertation gefunden?
Schon als Student war ich bei Professor Katzenmeier am Institut für Medizinrecht beschäftigt, der sich auch als Doktorvater gewinnen ließ. Nach einer Phase allgemeiner Einarbeitung in arztrechtliche Fragen – und dank der Kontakte des Instituts in die Berufspraxis – fand (m)ich bald mein Promotionsthema.
Wann haben Sie promoviert – nach dem ersten oder zweiten Examen? Berufsbegleitend?
Nach der ersten Staatsprüfung. Neben der Promotion war ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht tätig.
4. Welchen Anspruch hatten Sie an die eigene Dissertation?
Die Arbeit soll einen Themenkomplex möglichst sachlich und verständlich darstellen, der zuvor in umfassender Weise noch nicht durchdrungen war. Das Medizinrecht als juristische Querschnittsmaterie mit Nähe zur medizinischen Berufspraxis und der äußerst kontroversen Gesundheitspolitik bringt dabei den Anspruch mit sich, dass auch Fachfremde die Zusammenhänge nachvollziehen können. Auch bei solcher transdisziplinären Wahrnehmung soll die Dissertation gleichwohl juristisch-dogmatischen Erwartungen an eine wissenschaftliche Abhandlung gerecht werden. Schließlich wollte ich neben der themenspezifischen Darstellung und Anwendung allgemeiner Erkenntnisse das geltende Recht problembezogen bewerten und eigenständige Lösungsansätze für ausgemachte Problemfelder entwickeln.
5. Was sollte eine Dissertation Ihrer Meinung nach leisten?
Sie soll prägnant und umsichtig ein lebensnahes Problem analysieren, eingängig die relevanten normativen Bezugspunkte herstellen und strukturieren, dazu problembezogen jeweils fundiert den aktuellen Stand der Rechtswissenschaft darstellen und kritisch hinterfragen sowie idealerweise schließlich originelle eigene Ideen entwickeln oder neue normative Zusammenhänge erschließen.
6. Was haben Sie während der Zeit, in der Sie die Arbeit geschrieben haben, als besonders prägend (positiv und negativ) empfunden?
Ich habe, auch beschäftigungsbedingt, einige Zeit für die Dissertation gebraucht. In konkreter Hinsicht ist mir dabei positiv aufgefallen, dass sich bestimmte normative Zusammenhänge nur (oder besser) erschließen lassen, wenn man sie länger im Unterbewusstsein verarbeitet hat. Manche Erkenntnisse und gute Ideen kommen irgendwann von ganz allein, sie lassen sich nicht mit einem festen Zeitplan verordnen.
Eher generell geprägt haben mich praktische Erfahrungen bei der Entstehung der Arbeit. Ziemlich zu Beginn der Dissertation durfte ich einmal Zwischenergebnisse im Kreis von Berufspraktikern vorstellen. Dabei hat mich erstaunt, zu sehen, wie detailliert einerseits unser Leben theoretisch durchnormiert ist, wie grob (oder unzutreffend) die Alltagspraxis aufgrund mangelnder Kenntnis das Recht aber wahrnimmt und umsetzt. Die Examina verlangen von uns Rechtskunde in unermesslicher Stofffülle, während das wahre Leben und (Rechts-)Politik oft ganz eigenen Abläufen, Fakten und pragmatischen Überzeugungen folgt. Schnell war zu merken, dass reine Rechtsanwendung und Rechthaberei nicht weit tragen. Wir müssen immer wieder aufs Neue ganz gelassen für das Recht werben. Dass es in der Lebenswirklichkeit kein Selbstläufer und der Rechtsstaat fragil ist, muss man als Hochschulabsolvent in der Berufswelt erst lernen und dazu viel Demut aufbringen.
7. Promotionsstudent/in oder Wissenschaftler/in? Wie haben Sie sich selbst als Doktorand/in eingeschätzt? Und wie hat Ihr Umfeld Sie wahrgenommen?
Um meine Außenwahrnehmung habe ich mir keine Gedanken gemacht, sondern mich auf die Arbeit konzentriert. Solange die Dissertation nicht fertiggestellt ist, muss sie doch allen als hoffnungsfrohes Vorhaben gelten – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Selbst im Nachhinein nehme ich mich als Promotionsstudent wahr. Auch wenn ein solcher wissenschaftliche Verantwortung trägt, entscheidet über seine fachliche Wahrnehmung nicht er selbst. In Zeiten unübertroffenen Informationsüberflusses muss es als großes Glück oder Zufall gelten, wenn die Dissertation rezipiert wird. Das ist aber nicht schlimm – letztlich bleibt es eine Qualifikationsschrift. Sie kann einen Forschungsbeitrag leisten, auch ohne später Teil des wissenschaftlichen Diskurses zu werden.
8. Wie sehen Sie die in Deutschland gegenwärtig anhaltende Diskussion, die um die Dissertation und die Einhaltung wissenschaftlicher Arbeitsstandards geführt wird?
Wie häufig in der öffentlichen Debatte lässt sich der Diskussionsgegenstand nur schwer konturieren. Steht wirklich die Akzeptanz des Doktorgrades schlechthin in Frage oder geht es um Missbilligung einzelner Missbrauchsfälle? Bedarf handwerklich schlechte Arbeit tatsächlich einer Sanktion oder soll eine Gesinnung des Promovierens allein aus merkantilem Interesse am Doktorgrad als verwerflich gebrandmarkt werden? Schließlich: Ist die Funktionsfähigkeit der Wissenschaft in Gefahr oder lediglich das Anstandsgefühl des aufgewühlten „Normalverbrauchers“ berührt? Mit allgemeiner Empörung ist der Sache kaum Rechnung zu tragen. Gäbe es klar normierte wissenschaftliche Arbeitsstandards, deren Beachtung sich gutachterlich mit einiger Gewissheit feststellen ließe, wäre jede Übertretung zweifellos ein Skandal. Allein: Es fehlt an solchen verbindlichen Regeln oder an der erforderlichen Klarheit. Deshalb ist eine überzeugende Positionierung schwer möglich, wie im weiteren Zusammenhang übrigens auch das andauernde Ringen um Open Access, Urheber-, Verlags- und Verwertungsrechte zeigt.
Unabhängig davon halte ich es für eine verbindliche ethische Obliegenheit jedes Doktoranden, seine Arbeit redlich anzugehen und niederzulegen. Wer erfolgreich wissenschaftlich rezipiert werden will, muss originell sein. Solche Originalität lässt sich aber durch keine Arbeitsstandards verordnen, weshalb es immer „gute“ und „schlechte“ Dissertationen geben wird. Ob schlechte Dissertationen wirklich so viel Schaden anrichten, wie gemeinhin behauptet, ist schwer erweislich. Eine gute Dissertation dürfte hingegen so viel Originalität mitbringen, dass sie auch keines prüfungsamtlichen Gütesiegels bedarf. Über den Erfolg einer Arbeit in Wissenschaft und Fachwelt entscheiden letztlich keine kleinteilig-subsumtionsfähigen Indikatoren, sondern die Fachwelt selbst.
9. Über welche Eigenschaften und Fähigkeiten sollte man als Doktorandin bzw. Doktorand Ihrer Meinung nach verfügen?
Neugier, Besonnenheit, Ausdauer, Empathie, (auch Selbst-)Zweifel, Kritikfähigkeit und Mut.
10. Was würden Sie aus heutiger Sicht anders machen?
Auch wenn ich oben dafür plädiert habe, sich für die Dissertation ausreichend Zeit zu lassen: Die Arbeit „mit ins Referendariat zu nehmen“, ist ein großer Fehler, vor dem ich warnen möchte. Auch, wenn es „nur noch die Zusammenfassung“ zu schreiben gilt. Weder die Dissertation, das Referendariat noch man selbst gewinnt unter einer solchen Vielfachlast.
11. Was würden Sie jemandem empfehlen, der gerade am Anfang des Promotionsvorhabens steht? Als Promotionsthema eignet sich in der Rechtswissenschaft alles und nichts. Die Ausbreitung eines einzigen Tatbestandsmerkmals kann bei gelungener Darstellung genauso vielversprechend sein wie eine rechtsvergleichende Analyse eines ganzen Rechtsgebietes. Überlegen Sie also, welche fachlichen Fragen Sie sich schon immer gestellt haben; wo Unklarheiten der Rechtsanwendung Sie besonders nachdenklich gestimmt haben; ob Sie sich in Neuland vortasten, um es für sich und andere wegbar zu machen. Fremde Dissertationen, die Ihnen auf den ersten Blick gefallen, können Hinweise auf eine gekonnte Herangehensweise geben. Schauen Sie sich ein paar Dissertationen an und überlegen kurz, ob Ihnen die Gliederung gefällt und die Lektüre der Zusammenfassung Lust auf einen tiefergehenden Einstieg in das Thema weckt. Achten Sie auf Art, Breite oder Tiefe der Darstellungen. Genauso, wie Sie dieser erste Eindruck abschreckt oder anzieht, wird es später den Lesern und vermutlich auch Gutachtern Ihrer Arbeit gehen. Nun lassen Sie sich von gelungenen Arbeiten inspirieren. Gliedern Sie Ihr Vorhaben mit Bedacht und nicht zu ausschweifend. Beim Schreiben gilt es, sich nicht aus dem Konzept bringen zu lassen, dabei aber zu versuchen, die Arbeit immer auch aus der Distanz eines Unvoreingenommenen oder späteren Lesers zu sehen. Je mehr Sie Ihre Zielgruppe im wissenschaftlichen Kontext sehen, desto mehr Vorkenntnisse dürfen Sie als bekannt voraussetzen und müssen Sie nicht wiederholen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie Grund- und Zusatzinformationen im Fußnotenapparat unterbringen. Achten Sie auf einen packenden Lesefluss, auch wenn Jura keine Belletristik ist. Damals wie heute erweist sich schließlich als zutreffend: „Und minder ist oft mehr.“ (Wieland, Der teutsche Merkur, Neujahr 1774).
Dr. Oliver Froitzheim, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der University of Canterbury (Neuseeland). Ferner studierte er Verwaltungswissenschaften an der Universität Speyer. Zur Zeit arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Wirtschaftsrecht, IPR, Rechtsvergleichung und Bankrecht / CENTRAL. Seine Dissertation „Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Dr. David Markworth studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und war dort studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie bei Prof. Dr. Matthias Jestaedt. Nach dem 1. Staatsexamen Anfang 2013 promovierte er bei Prof. Dr. Martin Henssler zum Thema „Scheinsozius und Scheinsozietät - die Auswirkungen des Rechtsscheins in GbR und PartG“. Zugleich arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer großen Wirtschaftskanzlei und anschließend am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Im April 2015 begann er sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Nach der Disputation im Dezember 2015 wurde seine Dissertation im Januar 2016 mit dem Promotionspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für Zivilrecht ausgezeichnet.
Was waren Ihre Beweggründe/Motivation für die Promotion? Warum haben Sie sich für das Verfassen einer Dissertation entschieden?
Schon bald nach dem Ersten Staatsexamen habe ich gemerkt, dass mich das Wissenschaftliche Arbeiten interessiert und es mir liegt. Es hat mich deshalb gereizt, die Herausforderung anzunehmen, ein ganzes Buch zu schreiben und mehrere Jahre der Arbeit an einem Thema zu widmen.
Wann wussten Sie, dass Sie promovieren möchten?
In meiner Familie wird traditionell viel Wert auf höhere akademische Bildung gelegt. Für mich stand es daher schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich eine Promotion versuchen würde, falls sich die Gelegenheit ergäbe.
Wie haben Sie Thema und Betreuer für Ihre Dissertation gefunden?
Zunächst habe ich in Festschriften und Zeitschriften nach geeigneten Themen gesucht. Ich bin dann relativ schnell auf die Scheinsozietät als Themenkomplex gestoßen, da die damit verbundenen Fragen eine hohe praktische Bedeutung haben und auf diese Weise eine Auseinandersetzung sowohl mit dem Gesellschafts- als auch dem Berufsrecht möglich war. Professor Dr. Henssler habe ich als Doktorvater kontaktiert, da er in dem mich interessierenden Bereich sehr renommiert ist und ich mir deshalb von ihm wertvolle Impulse erhoffen konnte.
Wann haben Sie Ihr Promotionsvorhaben durchgeführt? Vor oder nach dem Referendariat? Oder möglicherweise auch berufsbegleitend?
Ich habe das Promotionsvorhaben nach dem 1. Staatsexamen begonnen und den Kern der Arbeit vor Beginn des Referendariats beendet.
Welchen Anspruch hatten Sie an die eigene Dissertation?
Am Anfang war es schwer abzusehen, wieviel das von mir gewählte Thema hergeben würde. Mit der Zeit entwickelte sich aber ein gewisser Ehrgeiz, mehr als eine 08/15-Dissertation zu schreiben, die nur der Erlangung des Titels dient.
Was sollte eine Dissertation Ihrer Meinung nach im Allgemeinen leisten?
Nicht von jeder Dissertation ist eine wissenschaftliche Sensation zu erwarten. Natürlich genügt es jedoch auch nicht, ausschließlich althergebrachter Meinungen wiederzugeben. Eine gute Dissertation muss also zumindest einen gewissen wissenschaftlichen Fortschritt herbeiführen. Zugleich begreife ich die Rechtswissenschaften als sehr „anwenderorientiert“. Mir war es daher wichtig, dass ich bei meiner Arbeit Praxisnutzen und –tauglichkeit nicht aus den Augen verliere.
Dr. Mahdad Mir Djawadi, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Nancy II/Frankreich; maître en droit public et européen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln; aktuell Absolvierung des Referendariats in Köln. Seine Dissertation
Dr. Mario Bachmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Von April 2008 bis September 2009 arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Frank Neubacher M.A. Seit Oktober 2009 ist er in gleicher Funktion am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln tätig. Seine Promotion erfolgte 2014. Im selben Jahr trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln ein. Mario Bachmann ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Kriminologie und zum Strafvollzug. Auf letztgenanntem Gebiet kommentiert er die §§ 109 bis 121 StVollzG (gerichtlicher Rechtsschutz in Strafvollzugssachen) des von Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel herausgegebenen und von Rolf-Peter Calliess und Heinz Müller-Dietz begründeten Kommentars zum Strafvollzugsgesetz. Die vom Beihilfe- und Förderungsfonds Wissenschaft der VG-Wort geförderte Dissertation "
Dr. Leonie von Holtzendorff studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte sie zum Thema
Dr. Christian Jasper studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Katholische Theologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2010 legte er vor dem Prüfungsamt am Oberlandesgericht Köln die Erste juristische Staatsprüfung ab und arbeitete anschließend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln. Seit 2013 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Köln tätig. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 2014 durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit "
Dr. Riccarda Marcelli studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Christian Rolfs zu dem Thema „Das Governance-System in der Versicherungsgruppe nach Solvency II – Grenzen der Umsetzung versicherungsaufsichtsrechtlicher Vorgaben und ihre Auflösung“. Promotionsbegleitend ar-beitete Dr. Riccarda Marcelli als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und anschließend am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln. Ihre Dissertation wurde im November 2015 mit dem „Helmut-Kollhosser-Preis“ der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ausgezeichnet. Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes war Dr. Riccarda Marcelli unter anderem in einer internationalen Großkanzlei sowie für die Deutsche Botschaft in San-tiago de Chile tätig. Im Mai 2017 legte sie ihr zweites Staatsexamen ab.
Dr. Julien Dubarry studierte Rechtswissenschaften zunächst an den Universitäten Köln und Paris 1 (Panthéon-Sorbonne) im Rahmen des deutsch-französischen Magisterstudiengangs und ab 2007 vertiefend an der Universität Panthéon-Sorbonne mit dem Schwerpunkt "allgemeines Privatrecht". Er promovierte im Juli 2013 an den Universitäten Paris 1 und Köln zum Thema
Dr. Ulrich Fleischer, geboren 1984, studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und Köln. Neben dem Studium war Herr Fleischer als Fremdsprachenübersetzer für eine internationale Wirtschaftskanzlei tätig. Nach Ablegen der ersten Prüfung vor dem OLG Köln im Jahr 2010 begann er parallel zur Anfertigung der Dissertation mit einer Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Ende 2012 nahm Herr Fleischer das Referendariat am OLG Köln auf – unter anderem mit Stationen bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und beim Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam. Die Dissertationsschrift
Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Bonn, Heidelberg und Thessaloniki. Nach dem ersten Staatsexamen folgte ein Master-Studium (LL.M.) an der University of Auckland in Neuseeland. Er promovierte im Wintersemester 2013/2014 zum Thema
Dr. Piero Sansone promovierte zum Thema "
Dr. Björn Schiffbauer promovierte zum Thema
Dr. Tobias Voigt promovierte über „