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Teilfachveranstaltung von Prof. Dr. Weißer

Teilfachveranstaltung "Workshop Internationales Strafrecht " von Prof. Dr. Bettina Weißer

23.10.2019, 16.30 - 18.00 Uhr

Alter Senatssaal (Hauptgebäude).

Internationales Strafrecht meint Rechtsvergleichung in einem doppelten Sinne: Einerseits geht es um vertikale Strafrechtsvergleichung auf den Ebenen des Unions- und Völkerstrafrechts. Andererseits geht es um horizontale Rechtsvergleichung zwischen verschiedenen Strafrechtssystemen. Und beide Aspekte lassen sich natürlich auch kombinieren, etwa indem man verschiedene nationale Rechtssysteme aus der Perspektive des Europäischen Strafrechts miteinander vergleicht.

Doch was verbirgt sich konkret hinter der Strafrechtsvergleichung?

Wann, warum und wie sollte ich Rechtsvergleichung betreiben? Diese Fragen werden in dieser Veranstaltung für Promovierende mit strafrechtsvergleichenden Interessen erörtert.

Nach einer kurzen Einführung in die Definition der Rechtsvergleichung werden ihre Funktionen und Ziele wie auch die an dieser Arbeitstechnik geübte Kritik beleuchtet. In einem zweiten Schritt ist zu sehen, zur Verfolgung welcher Erkenntnisinteressen sich die Rechtsvergleichung besonders gut eignet und wann sie gar unerlässlich ist.

Schließlich geht es im dritten Teil um die Methodik der Rechtsvergleichung. Verschiedene Formen der Rechtsvergleichung, wie z.B. die funktionale Rechtsvergleichung, werden vorgestellt, Kriterien zur Auswahl der zu vergleichenden Rechtsordnungen erarbeitet, Mittel und Wege zur Materialbeschaffung aufgezeigt und schließlich die gedanklichen Schritte eines Rechtsvergleichs anhand eines Beispiels veranschaulicht.

Die Veranstaltung ist auf den aktiven Austausch aller Beteiligten ausgerichtet und sieht eine anregende Diskussionsrunde vor.

Im Anschluss der Veranstaltung sind alle Teilnehmer um 18:30 Uhr sehr herzlich zu einer rechtsvergleichenden Vortragsveranstaltung am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eingeladen: Dr. Kerstin Braun, University of Southern Queensland, Australien, und Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn, werden referieren zum Thema „Verstümmelung weiblicher Genitalien – eine rechtsvergleichende Bestandsaufnahme der Strafvorschriften und der Strafverfolgungspraxis in Deutschland und Australien“. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

Zum Anmeldeformular geht es hier.


Vortrag von Dr. Kerstin Bauer und Prof. Dr. Martin Böse

"Verstümmelung weiblicher Genitalien – eine rechtsvergleichende Bestandsaufnahme der Strafvorschriften und der Strafverfolgungspraxis in Deutschland und Australien"

23.10.2019, 18.30 - 20.00 Uhr

Alter Senatssaal (Hauptgebäude)

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine in vielen Ländern verbreitete Praxis. Um die betroffenen Frauen und Mädchen zu schützen, hat die internationale Gemeinschaft die Staaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praxis zu verbieten und die an derartigen Taten Beteiligten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Eine ausdrückliche Kriminalisierungspflicht findet sich u.a. in der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt(Istanbul-Konvention).

Der Vortrag gibt einen Überblick über die Umsetzung der jeweils einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben in den Strafrechtsordnungen Australiens und Deutschlands und die Probleme bei der praktischen Anwendung der neuen Strafvorschriften. Die Untersuchung ist Teil eines vom DAAD und Universities Australia geförderten Forschungsprojekts über den strafrechtlichen Schutz von Frauen und Mädchen in Australien und Deutschland, an dem die University of Southern Queensland und die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn beteiligt sind.

Dr. Kerstin Braun ist senior lecturer an der School of Law der University of Southern Queensland; sie wurde mit einer Dissertation über die Rechte des Opfers im Strafverfahren (Victim Participation Rights) an der University of Queensland promoviert und hat darüber hinaus eine Reihe von Aufsätzen zum materiellen Strafrecht und seinen verfassungsrechtlichen Bezügen publiziert. Prof. Dr. Martin Böse ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht an der Universität Bonn; zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt u.a. der Einfluss des Völker- und Europarechts auf das nationale Straf- und Strafverfahrensrecht.

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