Doktorandenkolloquium im Völker- und Europarecht (17./18.02.2016)
Diesen Februar hatten elf Doktoranden des Völker- und Europarechts von verschiedenen Universitäten mit Unterstützung der Graduiertenschule der Universität zu Köln knapp zwei Tage lang die Gelegenheit, sich im wissenschaftlichen Diskurs über ihre Dissertationsthemen an der Universität zu Köln auszutauschen. Verstärkt durch den Akademischen Rat Dr. Björn Schiffbauer und Juniorprofessor Dr. Joern Griebel entstand eine angenehme und fruchtbare Atmosphäre, die alle Beteiligten am Ende des Kolloquiums am liebsten nicht mehr verlassen wollten.
Die Veranstaltung begann am 17.02.2016 mit der Vorstellung des europarechtlichen Themas der „Unionsbürgerschaft als Kompetenzproblem – Grundlagen und Grenzen von Auslegung und Rechtsfortbildung am Beispiel der Unionsbürgerschaft“ durch Mirjam Zschoche. In ihrem Vortrag legte sie einen Fokus auf den methodischen Grundlagenteil ihrer Arbeit. Die nächsten beiden Themen des Vormittags bewegten sich ebenso im Europarecht. Zunächst das Thema der „Reichweite und Grenzen des europarechtlichen Sozialanspruchs für Unionsbürger“, vorgestellt von Nico Herbst, das eine Diskussion über den Sozialtourismus entfachte. Daraufhin sprach André Fietkau über „Die Haftung der EMRK-Vertragsstaaten für Klimawandelschäden nach Art. 8 Abs. 1 EMRK unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips“ und gab den Beteiligten so einen Eindruck von der möglichen Kreativität des Europarates bei der Implementierung von Rechtsprinzipien.
Es folgte das exotische sportrechtliche Thema über die „Perspektiven nationaler und internationaler Dopingbekämpfung und ihre verfassungs- und völkerrechtlichen Herausforderungen“ von Julia Kleen, wobei die Möglichkeiten einer internationalen Organisation zur einheitlichen Regelung diskutiert wurden. Im weiteren Verlauf wurden schließlich rein völkerrechtliche Arbeiten besprochen. Zum einen eine Arbeit zur Existenz des diplomatischen Asyls, mit der Laura Hughes etwa den Fall von Julian Assange beleuchtete. Als nächstes erklärte Dana Schirwon die Problematik des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Rahmen der staatlichen Selbstverteidigung“, die sich im Rahmen von Artikel 51 UN-Charter in vielfältiger Form zeigt.
Das letzte Thema des Kolloquiums wandte sich schließlich dem Völkerstrafrecht zu: Mirjam Blumenthal schloss den ersten Tag mit der Vorstellung ihrer Doktorarbeit zum Rechtspluralismus im Völkerstrafrecht, indem sie mögliche Einbruchstellen für rechtspluralistische Ansätze im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs erläuterte.
Am darauffolgenden Tag begann das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema des Minderheitenschutzes im Völkerstrafrecht (Wenke Brückner). Anschließend wurde das volle Spektrum des Völkerrechts durch zwei Themen zum Konfliktvölkerrecht abgerundet: Zunächst erläuterte der japanische Gastwissenschaftler Takashi Kubota sein rechtsvergleichendes Thema der strafrechtlichen Beurteilung von Kampfführungshandlungen nach Völkerrecht sowie dem deutschem und japanischem Recht“ – besonders maßgeblich war dabei das Grundprinzip der diskriminierenden Kampfführung. Das Kolloquium wurde schließlich von der Vorstellung der Doktorarbeit zum „Kampfführungsrecht im Cyberkrieg“ von Julia Dornbusch geschlossen. Hier wurde zu den speziellen Fragen des Angriffsbegriffs im Cyberkrieg und der Bedeutung von mentalen Schäden diskutiert.
Besonderer Dank für die effektiven und angenehmen Diskussionen gilt dem Akademischen Rat Dr. Björn Schiffbauer sowie Juniorprofessor Dr. Joern Griebel, der Organisatorin Julia Dornbusch, allen beteiligten Doktoranden und natürlich der Graduiertenschule für ihre finanzielle Unterstützung.