Am 27. Februar 2023 werden die Doktorand*innen, die sich zwischen dem 02.12.2020 und dem 1.12.2022 an der Universität zu Köln neu als Promovierende registriert haben, zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Sie erhalten eine Einladung mit einem persönlichen Zugangscode für den Online-Fragebogen an die Adresse, die Sie selbst als bevorzugte Postadresse in Docfile angegeben haben.
Die Teilnahme ist streng anonym und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Die Mitarbeiter*innen von Nacaps haben keinerlei Zugriff auf die E-Mail-Adressen der Doktorand*innen, und die Universität zu Köln hat keinen direkten Zugriff auf die im Rahmen der Umfrage erhobenen Daten.
Unterstützen Sie dieses Forschungsprojekt – kollegial – mit Ihrer Teilnahme!
Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter www.nacaps.de.
Workshop "Zeitmanagement und Planungstechniken für das
Promotionsvorhaben"
Zielgruppe: Doktorand/innen in der mittleren und ersten und Phase der
Promotion, die die Zeit der Promotion methodisch planen möchten
Ausgangssituation:
Zeitmanagement für Hochschulen, spezifisch für Promotionsvorhaben, kann nicht mit den üblichen für die freie Wirtschaft tauglichen Methoden bewältigt werden. Die besondere Arbeitssituation an Hochschulen (Aufgaben für Lehrstuhl und Hochschule, Arbeit an verschiedenen, auch nicht mit dem Promotionsvorhaben verbundenen Projekten, Teilnahme an Konferenzen und Tagungen usw.) erfordert ein auf diese Aufgaben und Anforderungen zugeschnittenes Zeit- und Projektmanagement. Viele Promovierende promovieren zudem extern, was bedeutet, dass die Promotionsarbeitszeit auf andere außeruniversitäre Arbeitskontexte abgestimmt werden muss.
Weitere Informationen sowie Anmeldeformular finden Sie hier.
Bei dem nächsten Treffen des Promovierendennetzwerks"Kölner Grundlagengespräche" am Donnerstag, den 13. April um 18:30 in der Seminargebäude (Raum S 16) wird Leon Birck einen Vortrag zum Thema
“Trauer als Krankheit – Rechts- und medizinhistorische Betrachtungen der Schockschadenproblematik” halten.
Und für alle Interessierten, darum wird es gehen:
„But what is the logical difference between a scar on the flesh and a scar on the mind? If a scar on the flesh is compensable although it causes no pecuniary loss why should a scar on the mind be any the less compensable?“ (McDermott v Ramadanovic Estate, 1. Juni 1988 B.C.S.C, [1988] 44 C.C.L.T., 249 (259))
Weltweit leiden laut WHO fast eine Milliarde Menschen unter einer psychischen Krankheit, in Deutschland erfüllt mehr als jeder vierte Erwachsene im Zeitraum eines Jahres die Kriterien einer psy-chischen Erkrankung. Beiträge zu Themen wie Depressionen, Traumata, Mental and Digital Health, Achtsamkeit und self-care füllen Zeitungen, Ratgeberliteratur und Stunden unzähliger Podcastformate. Das Bewusstsein für mentale Gesundheit steigt, die psychische Erkrankung scheint sich im Zuge dieser Entwicklung endlich aus ihrer Stigmatisierung zu befreien und als der physischen Erkrankung gleichwertiges Leiden anerkannt zu werden.
Dieser medizinische und gesellschaftliche Wandel macht vor den Toren des Rechts nicht Halt. Es sind die sogenannten Schockschadenfälle, die zur Feuerprobe der Rechtsprechung im Umgang mit psychischen Erkrankungen werden: Ein Mensch wird durch einen anderen schwer verletzt oder getötet. Nicht selten führt das Geschehene auch bei Angehörigen zu großem Leid, von einer „normalen“ Trauerreaktion bis hin zu einer manifesten psychischen Erkrankung. Können Angehörige vom Schädiger nun Ersatz für die Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld verlangen? Dafür müssen die Gerichte die Frage entscheiden, wann die psychische Reaktion des nur mittelbar Betroffenen eine Gesundheits-verletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellt. Jahrelang hatte der VI. Zivilsenat nicht nur ver-langt, dass die Reaktion medizinisch diagnostizierbar ist, sondern forderte darüber hinaus, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen über das Maß an Betroffenheit hinausgehen, dem Angehörige beim Tod oder einer schweren Verletzung einer ihnen nahestehenden Person in der Regel ausgesetzt sind. Ende vergangenen Jahres (BGH, Urt. v. 6.12.2022 – VI ZR 168/21) änderte der Senat seine Rechtsprechung. Seitdem genügt jede Trauerreaktion, die in eine medizinisch diagnostizierte psychische Beeinträchtigung umschlägt. Die Begründung: „Der Senat hält diese Änderung im Sinne einer konsequenten Gleichstellung von physischen und psychischen Beeinträchtigungen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB für geboten“.
Ist mit dem Verweis auf den Zeitgeist das Urteil bereits ausreichend ausgedeutet? Aus welchen Gründen hatte der BGH bislang auf einer juristischen Interpretation der Krankheit und Gesundheitsverletzung beharrt? Kann neben einem medizinischen ein autonomer juristischer Krankheitsbegriff bestehen? Um mich einer Antwort auf diese Fragen zu nähern, werfe ich in meinem Vortrag einen Blick in die Vergangenheit. Dabei zeigt sich, dass die Rechtsprechung keineswegs immer restriktiv mit psychischen Erkrankungen umgegangen ist und dass medizinische Diagnosen und Krankheitsbilder nicht nur als Resultat naturwissenschaftlicher Erkenntnis, sondern auch als Kulturprodukte verstanden werden müssen. Ich freue mich auf eine anregende Diskussion über die Wechselwirkungen zwischen Psychologie und Recht und über die Kontingenzen medizinischer und juristischer Bedeutungsproduktion.
Ein Schwerpunkt dieses Workshops liegt dabei auf den Problemstellungen zu Quellenwiedergaben und -belegen. Hierbei werden insbesondere Fragen zum korrekten Modus, potenziellen Plagiaten oder auch fremdsprachlichen Quellen berücksichtigt. Daneben werden zahlreiche Probleme zu formalen Fragen und typographischen Konventionen erklärt, diskutiert und idealerweise verinnerlicht. Darüber hinaus wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, konkrete Fragen zu eigenen Texten mitzubringen und diese in der Gruppe zu diskutieren bzw. durch den Dozenten beantworten zu lassen.
Weitere Informationen sowie Anmeldeformular finden Sie hier.
In der propädeutischen Einführungswoche der Graduiertenschule geht es vor allem darum, den Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einen kompakten und informativen Überblick über verschiedene mit der Promotionsphase verbundene Aspekte und Facetten zu geben. Unter anderem gibt es Beiträge zu relevanten Themen wie beispielsweise den rechtlichen Rahmenbedingungen der Promotion, der Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen oder auch psychologischen Hemmnissen und deren Überwindung. In einer Podiumsdiskussion berichten ehemalige Doktorandinnen und Doktoranden ganz persönlich über ihre Erfahrungen mit dem Verfassen der Dissertation. Abgerundet wird das Programm durch einen spannenden Gastvortrag. Nicht zuletzt bietet die dreitägige Einführungswoche schließlich auch die Möglichkeit, sich mit anderen Promovierenden auszutauschen und zu vernetzen.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.
Am 10. Mai 2023 von 17-19 Uhr wird das Doktorandennetzwerk für Investitionsrecht eine virtuelle Konferenz veranstalten zum Thema "Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat Schiedsverfahren (ICSID) unter dem Energiecharta-Vertrag". Die Konferenz wird eröffnet mit Kurzvorträgen von Lisa Schöttmer, Petyo Nikolov und Eva Wettstein, die in die grundlegende Problematik und die Verfahren vor dem Kammergericht Berlin (12 SchH 6/21) und dem Oberlandesgericht Köln (19 SchH 14/21; 19 SchH 15/21) einführen. Danach werden die aktuellen Entwicklungen von praktizierenden Anwälten in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit kommentiert. Im Anschluss ist ein aktiver Austausch mit den Anwälten und den anderen Doktoranden möglich.
Die Konferenz soll eine Auftaktveranstaltung zur kurz darauf stattfindenden Verhandlung des BGH in Sachen I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22 (Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags) sein, die das Doktorandennetzwerk besuchen wird (näheres hierzu unten). Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Konferenz allen Interessierten offen steht und sich gerade dann anbietet, wenn man an der eigentlichen Exkursion eine Woche später nicht teilnehmen kann.
Bitte schreibt bis zum 3. Mai 2023 eine E-Mail an iilcc-info
uni-koeln.de, wenn Ihr an der Konferenz teilnehmen wollt. Die Einwahldaten werden dann rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesendet.
Am 16-17. Mai 2023 wird eine Exkursion zum BGH und BVerfG stattfinden.
Die Exkursion beginnt am 16. Mai um 15 Uhr mit einer Führung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und einem persönlichen Gespräch mit der Bundesverfassungsgerichtsrichterin Frau Dr. Kessal-Wulf. Der Abend wird mit einem gemeinsam Essen ausklingen.
Am 17. Mai wird ab 9 Uhr der Verhandlungstermin in Sachen I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22 (Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags) besucht. Der erste Zivilsenat des BGH hat in den drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob Mitgliedstaaten der EU vorgelagerten nationalen Rechtsschutz gegen Intra-EU-Investitions-Schiedsverfahren gem. § 1032 Abs. 2 ZPO in Anspruch nehmen können (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023027.html).
Die An- und Abreise muss selbstständig organisiert werden. Die Kosten für Fahrt und Unterkunft können für Promovierende der Universität zu Köln von der Graduiertenschule übernommen werden (https://gs.jura.uni-koeln.de/foerderung/finanzielle-foerderung/reisekostenzuschuss).
Einige haben sich schon für die Exkursion angemeldet. Es sind aber noch Plätze frei! Meldet Euch gerne noch bis zum 2.4.2023 unter iilcc-info
uni-koeln.de an, sofern Ihr Interesse habt. Wenn Euch persönlich der zeitliche Ablauf nicht vollständig passt, können auch individuelle Lösungen gefunden werden.