Zuschuss zum Lektorat der Dissertation
Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, deren Muttersprache nicht Deutsch (und Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben) bzw. Englisch ist, können bei der Graduiertenschule einen Zuschuss zu den Kosten eines Korrekturlesens (Lektorat) ihrer deutsch- bzw. englischsprachigen Dissertation beantragen. Das Lektorat soll dabei dem Zweck dienen, die Dissertation sprachlich abzurunden und somit Nachteile ausgleichen, die im Vergleich zu Muttersprachlern bestehen können. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 500,- Euro und kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller nur einmal bewilligt werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem Prioritätsprinzip. Da es sich um ein Kostenerstattungsverfahren handelt, benötigen wir - sofern der Antrag zuvor bewilligt wurde - nach Abschluss des Lektorats relevanten Zahlungsbelege (Überweisungsnachweise, Kreditkartenabrechnungen usw.) im Original sowie das ausgefüllte Auslagenerstattungsformular.
Anträge können auch bei Vorliegen aller Bewilligungsvoraussetzungen nur bewilligt werden, soweit die Mittel noch nicht erschöpft sind.
Voraussetzungen
Die Bewilligung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Die Dissertation ist bzw. wird in deutscher oder englischer Sprache verfasst
- im Fall der auf Deutsch verfassten Dissertation: Muttersprache der Doktorandin bzw. des Doktoranden ist nicht Deutsch und Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) wurde nicht in Deutschland erworben
- im Fall der auf Englisch verfassten Dissertation: Muttersprache der Doktorandin bzw. des Doktoranden ist nicht Englisch
- Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin an der Universität zu Köln
- Die Dissertation befindet sich unmittelbar vor der Abgabe oder ist zumindest bereits in wesentlichen Teilen fertiggestellt
Antragstellung
Für die Beantragung des Zuschusses sind folgende Unterlagen bei der Graduiertenschule einzureichen:
- Antragsschreiben/Begründung der Relevanz eines Lektorats der Dissertation für das Promotionsvorhaben (inkl. Angabe der bereits bezifferbaren Kosten für das Lektorat und Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe eine entsprechende Förderung bereits anderweitig beantragt bzw. in Anspruch genommen wird)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kurzvorstellung der Dissertation aus der der wesentliche Inhalt, die Schwerpunkte der Arbeit und die relevanten Ergebnisse der Untersuchung hervorgehen (max. drei Seiten)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Erklärungsschreiben der Doktormutter bzw. des Doktorvaters aus dem hervorgeht, warum das Lektorat der Dissertation erforderlich ist und die Antragstellerin bzw. der Antragsteller förderungswürdig ist
- Rechnung des Lektors sowie Zahlungsbelege
- Auslagenerstattungsformular
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte dieses Formular Das Auslagenerstattungsformular finden Sie hier. |
Hinweis
Da es sich um ein Kostenerstattungsverfahren handelt, kann die Auszahlung des Zuschusses – sofern der Antrag zuvor bewilligt wurde – erst nach dem Abschluss des Lektorats erfolgen. Zuvor kann jedoch schon in besonderen Einzelfällen (unter Vorbehalt der Rückforderung) ein Abschlag in Höhe von 80 Prozent ausgezahlt werden. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt 500,- Euro.