Auswärtige Forschungsaufenthalte
Auswärtige Forschungsaufenthalte, die über einen engen thematischen Bezug zum Promotionsvorhaben verfügen und damit der Arbeit an der Dissertation dienen, können in Form einer Reisekostenerstattung durch die Graduiertenschule gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Reisekosten weder von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden selbst noch aus anderen Mitteln finanziert werden können. Zudem ist der Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten.
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt unter entsprechender Anwendung von § 5 LRKG NRW und ist zudem bei Auslandsreisen in der Höhe durch den jeweiligen Landespauschalsatz begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach dem Prioritätsprinzip. Pro Doktorandin bzw. Doktorand ist in einem Zeitraum von sechs Monaten (beginnend mit dem Tag des Antritts der Reise) maximal eine Förderungszusage möglich.
Erstattet werden können die 2/3 der tatsächlich entstandenen Kosten für:
- Flugtickets (Economy Class)
- Bahnfahrten (2. Klasse)
Es wird darauf hingewiesen, dass die absolute Obergrenze bei 500 € liegt.
Nicht erstattungsfähig sind sonstige Lebenshaltungskosten wie beispielsweise die Miete für die Unterkunft vor Ort, Auslandskrankenversicherung oder auch etwaige Gebühren, die von der einladenden Forschungseinrichtung erhoben werden. Außerdem können Reisekosten nur erstattet werden, soweit die Mittel noch nicht erschöpft sind.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind nur die Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die ihre Dissertation noch nicht zur Begutachtung eingereicht und den Antrag auf Zulassung zur Promotion (§ 7 PromO) noch nicht gestellt haben. Nach der Antragstellung auf Zulassung zur Promotion sowie bei abgeschlossenen Promotionsverfahren ist die Beantragung einer Reisekostenerstattung nicht mehr möglich.
Antragstellung
Die Beantragung der Reisekostenerstattung sollte mindestens zwei Monate vor Beginn des auswärtigen Forschungsaufenthaltes bei der Graduiertenschule eingegangen sein. Bitte reichen Sie hierfür folgende Unterlagen ein:
- Begründungsschreiben bzgl. der Relevanz des Forschungsaufenthaltes für das eigene Promotionsvorhaben (inkl. Angabe der bereits bezifferbaren Kosten, Begründung des Bedarfs und Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe eine Reisekostenerstattung bereits anderweitig beantragt bzw. in Anspruch genommen wird)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kurzvorstellung des Promotionsvorhabens aus der der wesentliche Inhalt und die Schwerpunkte der Untersuchung hervorgehen (max. drei Seiten)
- Einladungsschreiben der Forschungseinrichtung (z.B. Universität oder Forschungsinstitut), an der der Forschungsaufenthalt stattfinden soll
- Vorhandene Unterlagen zu den erwarteten Reisekosten (z.B. Voranschläge, Ausdrucke von Angeboten, Buchungsbelege für Flug oder Bahnfahrt)
- Erklärungsschreiben der Doktormutter bzw. des Doktorvaters aus dem hervorgeht, warum der Forschungsaufenthalt zu befürworten ist
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte dieses Formular |
Hinweis
Da es sich um ein Kostenerstattungsverfahren handelt, benötigen wir – sofern der Antrag zuvor bewilligt wurde – nach Abschluss der Reise sämtliche relevanten Originalbelege, aus denen sich die konkrete Reiseverbindung, der konkrete Reisezeitpunkt sowie auch die genauen Kosten ergeben. Erst nach Einreichung der relevanten Zahlungsbelege kann der Erstattungsbetrag ausgezahlt werden. Zuvor kann jedoch schon in besonderen Einzelfällen (unter Vorbehalt der Rückforderung) ein Abschlag in Höhe von 80 Prozent ausgezahlt werden. Hierfür muss der Antrag allerdings mindestens 14 Tage vor dem Antritt der Reise eingegangen sein und die Kosten müssen insgesamt den Betrag von 100,- Euro übersteigen.