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Die Kölner Grundlagengespräche

Die Kölner Grundlagengespräche sind ein fachübergreifendes Gesprächsangebot und Ort des Austauschs. Gemeinsam diskutieren wir in zwangloser Atmosphäre alles, was über den juristischen Alltag hinausreicht. Das können allgemeine Fragen sein, die sich bei der Arbeit an der Dissertation stellen, oder rechtspolitische Themen mit aktuellem Bezug. Aber insbesondere auch rechtstheoretische, rechtssoziologische und rechtshistorische Grundlagenfragen können hier behandelt werden. Es handelt sich um ein offenes Format, bei dem alle eingeladen sind, gestalterisch mitzuwirken. Wichtig sind uns eine freundliche und konstruktive Diskussionskultur und Spaß an der Sache.

Die Kölner Grundlagenspräche finden ca. alle vier Wochen statt.

Wer Interesse hat, selbst vorzutragen oder teilzunehmen und mitzuwirken, kann gerne eine E-Mail an den Netzwerkgründer Michel Küppers  michel.kueppersSpamProtectionuni-koeln.de schreiben.

 

Nächste  Veranstaltung:

Beim nächsten Treffen des Doktorandennetzwerks „Kölner Grundlagengespräche“ wird Jakob Schneck am Donnerstag, den 12. Oktober, um 18:30 Uhr in Raum S 23 im Seminargebäude (106) der Universität zu Köln einen Vortrag zu Thema „Sind Methodenfragen Verfassungsfragen?“ halten. Alle Interessierten sind herzlich zum Vortrag mit anschließender Diskussion eingeladen. Darum wird es gehen:

Sind Methodenfragen Verfassungsfragen?

Die juristische Methodenlehre wird nicht selten als fruchtlose Elfenbeinturmdisziplin der Rechtswissenschaft verschrien, die zur Lösung praktischer Rechtsprobleme wenig beizutragen vermag. Das liegt u.a. daran, dass in wesentlichen Grundfragen (Worauf zielt die Auslegung ab? Gibt es eine Wortlautgrenze? Setzt gelungene Rechtsprechung überhaupt eine bestimmte Methode voraus oder hat nicht jeder Fall seine eigene?) keine Einigkeit besteht. Stattdessen scheinen sich die methodologischen Diskussionen im Kreis zu drehen.

Abhilfe verspricht zwar das inzwischen weit verbreitete Postulat, Methodenfragen seien Verfassungsfragen – und also am Maßstab der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beantworten. Wer dem Grundgesetz methodologische Antworten entnehmen will, begibt sich aber in einen Zirkelschluss: Er würde im Wege der Auslegung Vorgaben für die Auslegung ermitteln. Der Vortrag geht der Frage nach, ob und wie sich dieser Zirkelschluss auflösen lässt. Kann das Grundgesetz danach wirklich als Erkenntnisquelle zur Beantwortung von Methodenfragen dienen? Die Antwort betrifft nicht nur die Lösung jedes dogmatischen Rechtsproblems, sondern lädt ein zum Philosophieren – Henne und Ei sind implizit schon angeklungen – und zum Nachdenken über den Status der Rechtswissenschaft als solcher.